Recht auf Portabilität von Versorgungsansprüchen
Ein wichtiges Thema bei der bAV ist nach wie vor die Portabilität von Versorgungsansprüchen: Mit ihr haben Angestellte bei Stellenwechsel ein gesetzlich geregeltes Recht auf Mitnahme von Versorgungsansprüchen aus ihrer bAV. Dies wirft neue Haftungsfragen für den Arbeitgeber auf. Darüber hinaus müssen zukünftig immer mehr Versorgungsträger im Unternehmen integriert werden.
Auch für den Arbeitnehmer gestaltet sich die Umsetzung seiner Ansprüche häufig schwierig - in häufigen Fällen droht durch die Überführung eine Minderung der ursprünglich vereinbarten Rentenansprüche.
Hier gilt es für alle Teile, Möglichkeiten abzuwägen und kühl zu rechnen!
Die Lösung: DGbAV-Clearing-Stelle
Mit der DGbAV-Clearing-Stelle hat die DGbAV eine Lösung entwickelt, die sowohl den Verwaltungsaufwand und die Haftungsrisiken im Unternehmen minimiert als auch für den Arbeitnehmer die maximale Realisierung seiner Ansprüche vereinfacht:
Sie erlaubt nicht nur die unkomplizierte Integration bestehender und zukünftiger Versorgungszusagen - sie übernimmt darüber hinaus die Verwaltung und Interessenvertretung aller Verträge für den Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer und minimiert damit den Administrationsaufwand im Unternehmen.
